Ablauf

Für die Behandlung brauchen Sie:

Verordnungsschein:

Für Ihre Behandlung brauchen Sie einen ärztlichen Verordnungsschein. Diesen erhalten Sie von einem Arzt Ihres Vertrauens, der zur Ausstellung dieser Verordnung berechtigt ist. Die Verodnung muss neben persönlichen Daten beinhalten.

Falls Sie präventiv etwas für Ihre Gesundheit tun wollen brauchen Sie keinen Verordnungsschein.

Erstbefund:

Der Erstbefund ist Teil der physiotherapeutischen Behandlung und ist erforderlich um einen individuellen Behandlungsplan zu erstellen.
Bitte nehmen Sie dazu alle vorhandenen Befunde bezüglich Ihrer Erkrankung mit.

Behandlungsziel:

Das Behandlungsziel wird von TherapeutIn und PatientIn gemeinsam festgelegt. Zur Erreichung des erwünschten Behandlungserfolgs ist dabei Ihre Mithilfe unentbehrlich. Mithilfe kann bedeuten, bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen.

Falls Sie Methoden wie craniosacrale Therapie oder Tuina in Anspruch nehmen beachten Sie bitte, dass es zur sogenannten Erstverschlimmerung kommen kann. Diese kann physisch oder auch psychisch sein; der Körper bringt zuerst verdrängte bzw. gespeicherte pathogene Spannungen an die Oberfläche, um sie in weiterer Folge aufzulösen. Häufig stellt sich aber auch direkt Besserung ein.
Für die weitere Behandlung ist es wichtig, mich immer über Ihren aktuellen Gesundheitszustand zu informieren.

Behandlungsinhalt:

Die Therapie setzt sich aus folgenden Punkten zusammen:

Behandlungskosten:

Die Kosten der Behandlung berechnen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material und werden Ihnen bei Behandlungsbeginn bekanntgegeben. Die Kosten sind von Ihnen zu begleichen. Anschließend können Sie bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um Rückerstattung der tarifmäßigen Kosten ansuchen.

Behandlungsende:

Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte die Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue chefärztlich bewilligte ärztliche Verordnung.
Es steht Ihnen wie auch Ihrer Physiotherapeutin frei, die Behandlung jederzeit ohne Angabe von Gründen abzubrechen.

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