Falls Sie präventiv etwas für Ihre Gesundheit tun wollen brauchen Sie keinen Verordnungsschein.
Der Erstbefund ist Teil der physiotherapeutischen Behandlung und ist
erforderlich um einen individuellen Behandlungsplan zu erstellen.
Bitte nehmen Sie dazu alle vorhandenen Befunde bezüglich Ihrer
Erkrankung mit.
Das Behandlungsziel wird von TherapeutIn und PatientIn gemeinsam festgelegt. Zur Erreichung des erwünschten Behandlungserfolgs ist dabei Ihre Mithilfe unentbehrlich. Mithilfe kann bedeuten, bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen.
Falls Sie Methoden wie craniosacrale Therapie oder Tuina in Anspruch
nehmen beachten Sie bitte, dass es zur sogenannten Erstverschlimmerung
kommen kann. Diese kann physisch oder auch psychisch sein; der Körper
bringt zuerst verdrängte bzw. gespeicherte pathogene Spannungen an die
Oberfläche, um sie in weiterer Folge aufzulösen. Häufig stellt sich
aber auch direkt Besserung ein.
Für die weitere Behandlung ist es wichtig, mich immer über Ihren
aktuellen Gesundheitszustand zu informieren.
Die Kosten der Behandlung berechnen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material und werden Ihnen bei Behandlungsbeginn bekanntgegeben. Die Kosten sind von Ihnen zu begleichen. Anschließend können Sie bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um Rückerstattung der tarifmäßigen Kosten ansuchen.
Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte
die Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue
chefärztlich bewilligte ärztliche Verordnung.
Es steht Ihnen wie auch Ihrer Physiotherapeutin frei, die Behandlung
jederzeit ohne Angabe von Gründen abzubrechen.